Schärfdienst
Da, speziell bei gewerblich genutzten Gartengeräten, immer häufiger nach der regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Durchführung der Prüfung der Arbeitsmittel (auch UVV-Prüfung genannt) gefragt wird, möchten wir Ihnen hier diesen Service für ihre Hand- und Radgeführten Gartengeräte bereitstellen. Denn gemäß Paragraph 14 der Betriebssicherheitsverordnung ist jedes eingesetzte Arbeitsmittel mindestens einmal im Jahr von einer befähigten Person zu prüfen. Diese Prüfung muss dokumentiert werden. Dies übernehmen wir als Motorgeräte Fachhändler gerne für Sie.